Zollgebühren, Abgaben und Einfuhrsteuern

Zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2026

Fifty Boutique versendet alle Bestellungen aus der Türkei. Wenn ein Paket eine Zollgrenze überquert, kann das Zielland Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer oder Mehrwertsteuer, Zollabfertigungsgebühren und Bearbeitungsgebühren des Spediteurs erheben. Diese Seite erklärt, was das für Ihre Bestellung bedeutet.

1. Zollgebühren – normalerweise nicht anwendbar für unsere EU-Bestellungen

Unsere Waren gelangen im Rahmen der Zollunion EU–Türkei mit A.TR-Warenverkehrsbescheinigungen in die Europäische Union, die bestätigen, dass sich die Waren im freien Verkehr innerhalb des Zollgebiets EU–Türkei befinden. Aus diesem Grund fallen für Fifty Boutique-Bestellungen, die innerhalb der EU geliefert werden, normalerweise keine Zollgebühren an, unabhängig vom Bestellwert.

2. Europäische Union – Änderung ab 1. Juli 2026

Die Europäische Union hat die Zollbefreiung von 150 € für Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden, mit Wirkung zum 1. Juli 2026 aufgehoben, und für Sendungen mit geringem Wert aus Drittländern gilt während einer Übergangszeit ein vereinfachter Pauschalzoll. Dies ist eine Änderung des EU-Rechts, keine von uns erhobene Gebühr. In der Praxis führt diese Änderung normalerweise nicht zu zusätzlichen Zollgebühren für Fifty Boutique-Bestellungen, da unsere Sendungen unter den oben beschriebenen Zollunionsregelungen abgewickelt werden.

3. Einfuhrumsatzsteuer

Sofern eine Steuer nicht ausdrücklich im Checkout angezeigt und erhoben wird, enthalten unsere Preise keine Einfuhrumsatzsteuer. Wir sind nicht für den EU Import One-Stop Shop (IOSS) registriert, daher wird die Einfuhrumsatzsteuer, wenn sie für eine Sendung anfällt, bei der Einfuhr erhoben und nicht im Checkout – normalerweise durch den Spediteur oder Postdienst vor oder bei der Lieferung, manchmal zusammen mit einer Abfertigungs- oder Bearbeitungsgebühr. Ihre Checkout-Zusammenfassung und Bestellbestätigung geben an, welche Steuern, falls vorhanden, auf Ihre Bestellung erhoben wurden.

4. Andere Ziele

Wir versenden derzeit nur in Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sollten in Zukunft weitere Regionen verfügbar sein, wendet jedes Land seine eigenen Schwellenwerte, Steuern und Gebühren an, und diese Seite wird entsprechend aktualisiert.

5. Was wir tun

Wir deklarieren auf jeder Zollerklärung die genaue Beschreibung, den Wert und den Ursprung der Waren, zusammen mit der entsprechenden A.TR-Dokumentation. Wir können Bestellungen nicht als „Geschenk“ kennzeichnen, einen geringeren Wert deklarieren oder Informationen weglassen – dies ist rechtswidrig und kann zur Beschlagnahme Ihres Pakets führen.

6. Zurückgewiesene, nicht abgeholte oder aufgegebene Pakete

Werden Einfuhrgebühren nicht bezahlt oder die Annahme verweigert oder das Paket nicht abgeholt, kann der Spediteur die Sendung zurücksenden, lagern oder vernichten. Wird ein Paket aus diesen Gründen an uns zurückgesandt, erstatten wir den Warenpreis, können jedoch die Kosten für den Rücktransport und alle uns in Rechnung gestellten Zoll-, Lager- oder Bearbeitungsgebühren abziehen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

Dies berührt nicht Ihr gesetzliches Widerrufsrecht, das auf unserer Seite Widerrufsrecht beschrieben ist.

7. Erstattungen von Einfuhrabgaben

Wenn Sie eine Bestellung zurücksenden und Einfuhrsteuern an Ihre lokale Behörde oder den Spediteur gezahlt haben, werden diese Beträge von uns nicht erstattet. Viele Zollbehörden erlauben Ihnen, diese direkt zurückzufordern, sobald die Waren wiederausgeführt wurden; bewahren Sie Ihre Importdokumente auf und kontaktieren Sie Ihr örtliches Zollamt.

8. Fragen

Senden Sie eine E-Mail an [[DOLDUR: support email address]] mit Ihrer Bestellnummer, und wir werden Ihnen die Zolldokumente zur Verfügung stellen, die wir für Ihre Sendung besitzen.